»Bundesverfassungsgericht gestattet keine Einreichung der Ratifizierungsurkunde
Bundesaussenminister Steinmeier vertrat den Antragsgegner, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler den Antragssteller. Das Urteil ist 150 Seiten lang.
Das Urteil lautet, das Bundesverfassungsgericht erlaubt vorläufig keine Einreichung der Ratifizierungsurkunde, da der Bundestag und Bundesrat nicht genügend Beteilungsrechte hat. Das Grundgesetz sagt ja zum Lissabon-Vertrag, aber der Vertrag ermöglicht nicht genügend Mitspracherechte. Erst wenn diese Möglickeit eingeräumt wird, darf die Ratifzierung erfolgen. Das Grundgesetz erlaubt keine Beitritt zu einem EU-Bundesstaat. Die Bundesrepublik Deutschland muss souverän bleiben. Damit ist der Lissabon-Vertrag nicht gestorben, sondern die Gesetze müssen angepasst werden. Heisst, jetzt ist erstmal Pause, bis der Bundestag das Mitspracherecht sichert.
Autor: Freeman
Quelle: Freeman
